Abschlussbedingungen
"Bei der Frage, was Diskriminierung ist, wird häufig auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (kurz: AGG) Bezug genommen. Es wird umgangssprachlich auch »Antidiskriminierungsgesetz« genannt. Das AGG selbst verwendet den Begriff »Diskriminierung« allerdings gar nicht. Es spricht von mittelbaren oder unmittelbaren Benachteiligungen von Menschen aufgrund schützenswerter Merkmale ohne sachliche Rechtfertigung. Diese sind gesetzlich verboten. Ausschlaggebend ist die Wirkung, nicht die Intention. Das schützenswerte Merkmal kann tatsächlich oder bloß zugeschrieben sein, stellt einen wesentlichen Bestandteil der Persönlichkeit dar und ist schwer bis nicht veränderbar" (Uni Halle, 2023)
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