3. Systemische Grundlagen und Prinzipien
3.1. Ein System - Begriffsbestimmung
Ein System ist ein Gebilde mit Eigenheit und mit inneren Gesetzmäßigkeiten, die beachtet werden müssen. Lebendige Systeme haben eigene Bedürfnisse und eigene Ziele.
Ein System ist ein organisatorisch zusammengehörender, von anderen Beobachtungsobjekten unterscheidbarer Sachverhalt, dessen innere Ordnung (= Struktur) durch seine Komponenten (= Elemente) und deren Beziehungen (= Relationen, nicht Kausalitäten) hervorgerufen wird.
Die Vielgestaltigkeit und Innergesetzlichkeit macht Vorhersagbarkeit nur bedingt möglich, feststellbar sind eher Makro-Eigenschaften, die über größere Bereiche (zeitlich, räumlich oder strukturell) festzustellen sind: z. B. Stabilität, Wahrscheinlichkeit, Mittelwerte, Qualität durch Quantität; die Vielgestaltigkeit und Innergesetzlichkeit erlaubt (folgerichtig) keine punktuelle oder mechanisch zu denkende Einflussmöglichkeit; stattdessen sind Handlungen sinnvoll wie Bereitstellung, Energie, Kommunikation, Lehren & Lernen, Austausch, Formung, Gestalt, ganzheitliche bzw. kombinierte Herangehensweise, Resonanz.