M/W/D-Stellenanzeigen
sprechen durch „männlich/weiblich/divers“ alle Geschlechter an. Seit 2019 sind
sie gesetzlich vorgeschrieben (§ 1 AGG) und fördern eine diskriminierungsfreie
Sprache. Inklusiv formulierte Anzeigen verbessern die Diversität und Rechtssicherheit
in der Personalgewinnung.