M/W/D-Stellenanzeigen

M/W/D-Stellenanzeigen sprechen durch „männlich/weiblich/divers“ alle Geschlechter an. Seit 2019 sind sie gesetzlich vorgeschrieben (§ 1 AGG) und fördern eine diskriminierungsfreie Sprache. Inklusiv formulierte Anzeigen verbessern die Diversität und Rechtssicherheit in der Personalgewinnung.


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