Sonderurlaub ist eine
Freistellung aus besonderen Anlässen wie Hochzeiten, Todesfällen oder Umzügen
(§ 616 BGB). Betriebe können diese Regelungen erweitern. Diversitätsmanagement
sollte kulturelle und religiöse Anlässe einbeziehen, um Vielfalt und Inklusion
zu fördern.