Sonderurlaub

Sonderurlaub ist eine Freistellung aus besonderen Anlässen wie Hochzeiten, Todesfällen oder Umzügen (§ 616 BGB). Betriebe können diese Regelungen erweitern. Diversitätsmanagement sollte kulturelle und religiöse Anlässe einbeziehen, um Vielfalt und Inklusion zu fördern.


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