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Barrierefreiheit

Barrierefreiheit bezeichnet den gleichberechtigten Zugang zu Gebäuden, Verkehrswegen, digitalen Inhalten und Dienstleistungen für alle Menschen, unabhängig von körperlichen, sensorischen oder kognitiven Einschränkungen. Sie ist ein zentraler Bestandteil von Diversität und Inklusion und fördert Chancengleichheit sowie gesellschaftliche Teilhabe. Rechtliche Vorgaben und technologische Fortschritte tragen dazu bei, Barrierefreiheit kontinuierlich zu verbessern.


Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) regelt, welche Produkte und Dienstleistungen in Deutschland künftig barrierefrei gestaltet sein müssen. Es setzt eine EU-Richtlinie in nationales Recht um und verpflichtet Unternehmen zur Einhaltung verbindlicher Barrierefreiheitsstandards – insbesondere im digitalen Bereich. Das Gesetz tritt am 28. Juni 2025 in Kraft.



Behinderung

Behinderung bezeichnet eine körperliche, geistige oder seelische Einschränkung, die die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben beeinträchtigen kann. Im Rahmen des Diversitätsmanagements ist es entscheidend, Barrieren abzubauen und ein inklusives Umfeld zu schaffen, in dem Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt und wertgeschätzt werden. Maßnahmen wie individuelle Unterstützungsangebote, barrierefreie Zugänge und Sensibilisierung der Belegschaft fördern eine Unternehmenskultur, die Vielfalt und Chancengleichheit für alle Mitarbeitenden anerkennt und unterstützt.



Biologisches Geschlecht

Das biologische Geschlecht wird bei der Geburt meist anhand der äußeren Geschlechtsmerkmale bestimmt und in Deutschland in der Regel als weiblich oder männlich festgelegt.